Thema Smartwatch
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte
Das Bedürfnis zu wissen wie spät es ist, ist ein Grundbedürfnis jedes Menschen.
Immer weniger können jedoch die Uhrzeit lesen und greifen auf digitale Zeitmesser zurück.
Die technischen Innovationen werden auch bei den Uhren immer fortschrittlicher.
Die zur Zeit gängigen Smartwatches können telefonieren, geortet und die Zeit anzeigen.
Das Einstellen des Schulmodus erfüllt nicht immer die Einhaltung aller Bestimmungen des Datenschutzes.
Die Smartwatches müssen daher morgens abgelegt, ausgeschaltet, abgegeben oder in die Taschen gelegt werden.
Erst nach der Besuchszeit der Grundschule dürfen die Smartwatches wieder aktiviert werden.
Die Nutzung von Smartwatches während des Unterrichts und bei Schulveranstaltungen wird untersagt.
Begründung:
Die Benutzung von Smartwatches in der Schule bietet größte datenschutzrechtliche Bedenken.
Die Aktivierung des sog. Schulmodus ist nicht immer ausreichend.
Die Untersagung wird in die Schulordnung aufgenommen, die von der Gesamtkonferenz 2025 nach § 38 b Abs. 4 NSchG beschossen wurde (Hinweis auf § 34 Abs. 2 Ziffer 2 NSchG).