Schulausfall
Unterrichtsausfall aufgrund von extremen Wetterbedingungen
Bei extremen Witterungsverhältnissen wie z.B. extreme Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser oder Sturm kann es zu einen Unterrichtsausfall kommen.
Achten Sie auf die Meldungen im Hörfunk oder informieren Sie sich über die folgende Internetseite.
http://www.vmz-niedersachsen.de/aktuell/schulausfall.php
Falls Sie feststellen, dass die Wege nicht rechtzeitig gestreut oder geräumt sind, haben Sie als Eltern das Recht, ihre Kinder zu Hause zu lassen oder bei plötzlichem Wetterumschwung vorzeitig von der Schule abzuholen, auch wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Unterrichtsausfall bei schulinternen Lehrerfortbildungen
Des Weiteren kommt es zu gelegentlichen schulinternen Lehrerfortbildungen, woran das gesamte Kollegium teilnimmt. In dieser Zeit ist aufgrund der Verlässlichkeit eine Betreuung bis 12.35 Uhr geregelt. Falls die Fortbildung aufgrund terminlicher Engpässe in der Woche stattfindet, findet kein Ganztagsunterricht statt.
Wir informieren Sie in diesem Fall im weit im Voraus über diese schulinterne Fortbildung, dass Sie für eine Betreuung Ihres Kindes am Nachmittag sorgen können.
Lehrkraftsaufall - besonders bei längerfristiger Erkrankung
Lehrkräfte können im Verlauf eines Schuljahres krank werden. Leider kann es dabei auch zu Krankheiten kommen, die zu einer dauerhaften Abwesenheit der/des Betroffenen führt.
Ich versichere Ihnen, dass das Kollegium und die Schulleitung bei längerer Abwesenheit einer Lehrkraft alles tun, um einen qualifizierten Unterricht aufrecht zu erhalten.
Wenn es organisatorisch möglich ist, gehen andere Lehrkräfte in den Unterricht – was bei einer generell geringen Unterrichtsversorgung leider nicht immer zu gewährleisten ist. Aus diesem Grund kann es zu einer Zusammenlegung von Klassen kommen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Klassenlehrerin einer Parallelklasse bzw. einer anderen Klasse sowie Herr Hinrichs die Betreuerinnen mit entsprechendem Unterrichtsmaterial versorgen.
Wir überarbeiten das Vertretungskonzept fortwährend und haben nochmals bekräftigt, dass im Fall einer längeren Abwesenheit einer Lehrkraft die Betreuerinnen die “Sekundärstunden“ wie Kunst, Musik usw. und andere Lehrkräfte die “Primärstunden“ wie Deutsch und Mathematik übernehmen.
Meldung eines Schülerausfall bei Erkrankung
Im Normalfall reicht eine telefonische Abmeldung Ihrer Tochter / Ihres Sohnes per Telefon aus.
Sie sollten auch die schul.cloud zur Abmeldung des Kindes bei der Klassenlehrkraft nutzen.
Falls Ihr Kind am Ganztag teilnimmt, ist eine Abmelung bis 9.25 Uhr erforderlich, um das Essen ihrer Tochter / ihres Sohnes noch abzubestellen.
Sollte Ihr Kind längerfristig (> 3 Tage) oder immer mal wieder krank sein, nutzen Sie die schriftliche Entschuldigung unserer Homepage und besorgen Sie sich bitte eine Bescheinigung Ihres Hausarztes.
Bei Versäumnis einer Entschuldigung ist die Lehrkraft bzw. die Schulleitung angehalten, eine Meldung beim Ordnungsamt zu machen, da Sie Ihrer Pflicht des Schulbesuches Ihres Kindes nicht nachgekommen sind.