Informationen zum Schulbeginn
Grundschule Scharrel
An der Kirche 3
26683 Saterland
Scharrel, 17.04.2020
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit informiere ich Sie über die folgenden Veränderungen des Schulablaufes in der Grundschule Scharrel. Parallel zum „Lernen zu Hause“ beginnen wir stufenweise mit der Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen.
Die Gemeinde Saterland wird für alle Schulen des Saterlandes ein Hygienekonzept entwerfen, welches für alle Personen gelten wird, die die Grundschule Scharrel betreten. An diese Regeln werden sich alle genannten Personen halten müssen.
Informationen zum täglichen Lernen zu Hause
Für die tägliche Lernzeit zu Hause gelten folgende Richtwerte:
- Schuljahrgänge 1 und 2 des Primarbereiches: 1,5 Stunden
- Schuljahrgänge 3 und 4 des Primarbereiches: 2 Stunden
Die Aufgaben der täglichen Lernzeit für zu Hause sind in der Regel leicht verständlich und ohne Hilfen zu bearbeiten. Sollten doch inhaltliche Fragen auftauchen, stehen ihnen die Lehrkräfte für Rückfragen zur Verfügung.
Organisatorische Fragen richten Sie bitte an das Sekretariat oder an die Schulleitung.
Stufenweiser Beginn
Die Klasse 4 wird am 04.05 mit dem umschichtigen Unterricht in der Schule beginnen.
Am 18.05. startet dann Klasse 3.
Ende Mai / Anfang Juni soll Klasse 2 dann Klasse 1 beginnen. Diese Termine sind noch nicht terminiert.
Umschichtiger Unterricht
Für die Organisation eines umschichtigen Unterrichts werden alle Klassen und Lerngruppen, die sich bereits wieder in der Schule befinden, in je zwei Gruppen aufgeteilt.
Bezogen auf die Grundschule Scharrel bedeutet dies:
- Klasse 1 a und 1b bleiben bestehen.
- Klasse 2 wird in Klasse 2a und 2b aufgeteilt
- Klasse 3 a und 3b bleiben bestehen
- Klasse 4 wird in Klasse 4a und 4b aufgeteilt
Organistation des umschichtigen Unterrichts
Woche A
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Wochen- ende |
Woche B |
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Mo |
Di |
Mi |
Do |
Fr |
Mo |
Di |
Mi |
Do |
Fr |
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4a |
4b |
4a |
4b |
4a |
4b |
4a |
4b |
4a |
4b |
Die Klassenlehrkräfte werden Ihnen einen Stundenplan zukommen lassen.
- Priorität im Stundenplan werden die Hauptfächer haben.
- Wenn nun z.B. Klasse 4a den Englischunterricht am Dienstag in Woche A verpassen werden, werden diese Inhalte im Englischunterricht der Woche B bearbeitet.
- Die regelmäßigen Pausenzeiten werden sich verändern.
- Sportunterricht findet nicht statt.
Datenschutz
Schulschließungen und häusliches Lernen machen in deutlich größerem Umfang als bisher elektronische Kommunikation erforderlich. Da dienstliche Geräte nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung stehen, werden deshalb vorübergehend die Verwendung von Privatgeräten sowie die Nutzung von Messengern und Clouddiensten, z.B. WhatsApp oder Skype, unter gewissen Rahmenbedingungen akzeptiert:
- Idealerweise sollte keine Speicherung von sensiblen Daten auf dem Privatgerät erfolgen, ansonsten muss die Möglichkeit zur unkomplizierten Löschung der Daten bestehen.
- Die Kommunikation sollte möglichst datensparsam erfolgen.
- Mobile Geräte müssen mindestens durch eine PIN oder ein Passwort geschützt werden.
- Sobald die Nutzung dieser Dienste nicht mehr erforderlich ist, sind die damit verarbeiteten personenbezogenen Daten zu löschen, insbesondere die zu diesem Zweck gespeicherten Telefonnummern von privaten Geräten.
Informationen zur Notbetreuung
Es gelten weiterhin die Regelungen zur Notbetreuung, die nur im äußersten Notfall zum Tragen kommen.
Konkretisierung des Personenkreises, der zur Teilnahme an der Notbetreuung von Kindern berechtigt ist
Falls ein/e Erziehungsberechtigte/r (eine Person), die bzw. der in sogenannten „kritischen Infrastrukturen“ tätig ist, ist sie berechtigt, ihre Kinder in die Notbetreuung an den Schulen zu schicken. Die folgenden Berufsgruppen sind hier explizit genannt:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats-und Regierungsfunktionen,
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Zu den o. g. „kritischen Infrastrukturen“ sind weitere Bereiche zu zählen, die notwendig sind zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung (Daseinsvorsorge), wie z. B. der Lebensmittelversorgung(Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -handel).
Darüber hinaus sind Härtefallregelungen (wie z. B. etwa drohende Kündigung) zu berücksichtigen.
Bitte wenden Sie sich wie bisher an die Klassenlehrkraft oder an die Schulleitung, um Ihr Kind für die Betreuung anzumelden.
Weitere Informationen
Bitte beantworten Sie die Umfrage bis zum 24.04.2020 und geben Sie dieses Blatt zurück in das Postfach im Raiffeisenmarkt in Scharrel. Falls Sie noch die Unterlagen in der Grundschule Scharrel für das Lernen zu Hause rausholen, können Sie diese Briefe auch hier entgegennehmen.
Hinweise zu der sogenannten Risikogruppe in Bezug auf die schulische Umfrage
Vorerkrankungen könnten folgende sein:
- Herzkreislauferkrankungen
- Diabetes
- Erkrankungen des Atemsystems, der Leber, der Niere
- Krebserkrankungen
- Erkrankungen, die mit einer Immunschwäche einhergehen
Weitere Informationen werden über die Homepage und unter der Adresse bekannt gegeben.