Betreten des Schulhofes
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte
Um einem geregelten und geordnetem Schulbetreib nachzukommen, halten sie sich bitte an die Abholzeiten.
Die Lehrkräfte und die pädagogischen Mitarbeiterinnen wollen ihre Aufsichtspflicht erfüllen können.
11:30 Uhr für Klasse 1 und 2 ohne Betreuung
12:35 Uhr für Kinder ohne Betreuung
13:30 Uhr nach dem Mittagessen
14:30 Uhr nach der Hausaufgabenbetreuung
15:15 Uhr nach dem Ganztag
Hinweise:
1
Bitte kommen Sie nicht unangemeldet ins Gebäude.
Das Schulgelände und das Schulgebäude dürfen Eltern nur nach Freigabe durch eine Aufsichtsperson betreten.
Kinder sollen sich immer bei der Aufsichtsperson abmelden bevor es nach Hause geht.
Bei Elternsprechtagen oder Anrufen zur Abholungen wegen Verletzung oder dem Auftreten von Krankheitssymptomen muss keine Freigabe erfolgen.
2
Wenn Arzttermine und besondere Umstände anstehen, sollen die Klassenlehrkräfte 24 Stunden vorher eine Information bekommen.
Sie müssen sich rechtzeitig darum kümmern, ihr Kind vom Schulbetreib oder vom Ganztag abzumelden.
3
Am selben Tag Änderungen vorzunehmen, sollten sie vermeiden.
Dieses Verhalten ist mit der Schul- und Aufsichtspflicht nur in absoluten Ausnahmen zu regeln.
4
Bei mehrmaligen Verspätungen der Abholung müssen wir Konsequenzen treffen.