Elterinformationen

Wichtige Personen:

  • Rektor Herr Hinrichs
    Tel. (0 44 92) 92 13 50
    Fax (0 44 92) 92 13 49
    Email:
  • Sekretärin: Frau Thoben (Mo, Mi und Fr von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
  • Hausmeister: Herr Möller (nur Di ab 8.00 Uhr)

 

Unterricht

Der Unterricht in Kl. 1 wird Anfangs- oder Erstunterricht genannt. Er umfasst die Lehrgänge Schreiben, Lesen und Mathematik sowie die Fächer Musik, Kunst, Religion, Sachunterricht und Sport.

 

Die Unterrichtszeiten sind von 7.50 Uhr bis 11.40 Uhr (21 Unterrichtsstunden).

 

Im Anschluss an den Unterricht können die Schüler bis 12.35 Uhr in eine Betreuungsgruppe gehen (Anmeldung über die Klassenlehrer).

 

Bitte bringen Sie Ihr Kind bis 7.45 Uhr zur Schule.

 

Hausaufgaben sollten im 1. Schuljahr durchschnittlich 30 Minuten dauern. Die meisten Kinder brauchen bei den Hausaufgaben zuerst noch Unterstützung. Achten Sie besonders auf einen ruhigen Arbeitsplatz. Auch eine festgelegte Arbeitszeit (nicht am Abend) ist vorteilhaft.

Der Ganztag bietet eine Hausaufgabenbetreuung an.

 

In Kl. 1 und Kl. 2 bekommen die Kinder keine Noten, sondern schriftliche Beurteilungen.

Am Ende der Kl. 2 werden die Schüler in die Kl. 3 versetzt, wenn sie über ausreichende Kompetenzen in Deutsch und Mathematik verfügen.

 

Die Schule hat es sich zur Aufgabe gemacht, die saterfriesische Sprache im Saterland zu pflegen, zu erhalten und weiter zu entwickeln. Aus diesem Grunde möchten wir eine saterfriesische Klasse einrichten, d.h. die saterfr. Sprache fließt als Unterrichtssprache in den Unterricht ein.

 

Das Fach Deutsch und in Kl. 3 das Fach Englisch bleiben davon unberührt.

 

Ab dem Schuljahr 2012/2013 nimmt die Schule am Modellprojekt „Das Saterland als Modellregion für frühe Mehrsprachigkeit“ teil. Wir werden unterstützt vom Land Niedersachsen und der Oldenburgischen Landschaft.

 

In den Klasse 1 bis 4 wird ein gemeinsamer Religionsunterricht konfessionell kooperativ für alle Kinder erteilt. Es gibt für alle Klassen die Guppen der Nicht- und Andersgläubigen. Falls ihr Kind nicht am Releigionsunterricht teilnehmen soll, melden Sie sich bei der betroffenen Lehrkraft.

 

Unterrichtsmaterialien

Schulbücher können entgeltlich ausgeliehen werden. Arbeitsmaterialien sind von Ihnen zu beschaffen. (Info am Elternabend)

 

Jedes Kind hat die Möglichkeit, wöchentlich aus dem Bestand der Schulbücherei kostenlos ein Buch auszuleihen.

 

Eltern

Am 1. Elternabend wird der Klassenelternrat für zwei Jahre gewählt. Er bildet zusammen mit den anderen Elternvertretern den Schulelternrat.

 

Elternsprechtage finden im November und Febr./März statt.

In unregelmäßigen Abständen werden Elternbriefe herausgegeben, in denen Sie über Termine, besondere Ereignisse oder Veranstaltungen informiert werden.

 

Nach dem neuen Schulgesetz entfallen die bisherigen schriftliche Empfehlungen für die weiterführenden Schulen. Sie haben in Klasse 4 die Möglichkeit, an den zwei Elternsprechtagen je ein Beartungsgespräch mit der jeweiligen Lehrkraft zu führen, welchen Schulbesuch wir empfehlen würden. Über diese Beratung erhalten sie ein Protokoll.

 

Sie können sich außerdem aktiv am Schulleben durch eine Mitgliedschaft im Förderverein beteiligen. (Anträge über die Schule oder die Schulelternratsvorsitzende).

 

Unterrichtsversäumnisse

Sollte Ihr Kind aus Krankheitsgründen die Schule nicht besuchen, bitten wir um eine Entschuldigung. Bei ansteckenden Krankheiten muss sofort die Schule benachrichtigt werden. Ihr Kind kann erst dann den Unterricht besuchen, wenn durch ein ärztliches Attest die völlige Genesung nachgewiesen wird.

 

Bei ärztlich verordneten Kuren etc. ist vorher bei der Schulleitung ein Antrag auf Befreiung vom Unterricht zu stellen.

 

Kontrollieren Sie regelmäßig den Inhalt der Schultasche und überprüfen Sie die Vollständigkeit der Unterrichtsmaterialien.

 

Schulweg

Gehen Sie mit Ihrem Kind den Schulweg ab und weisen Sie es auf mögliche Gefahrenpunkte hin. Die Bushaltestelle und die Straßen sind kein Halteplatz zum Ein- und Aussteigen!

 

Schützen Sie Ihr Kind in der dunklen Jahreszeit durch Tragen einer Sicherheitsweste. Diese erhalten Sie kostenlos von der Schule!

 

Benutzen Sie den Parkplatz vor der Kirche!

 

Bitte seien Sie ein Vorbild für Ihre Kinder und rauchen Sie nicht im Bereich des Schulgeländes und des angrenzenden Fußweges!

 

Getränke

Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Getränke für die große Pause / dem Sportunterricht mit. Im Ganztag bekommen die Kinder Wasser zu trinken.

 

Versicherung

Ihr Kind ist auf dem direkten Schulweg und während der Unterrichtszeit durch den GUV (Gemeinde- Unfallversicherungsverband) versichert. Bitte melden Sie Schadensfälle (Unfälle auf dem Schulweg etc.) umgehend der Schule, die dann das Nötige veranlassen wird.

 

Offene Ganztagsschule

Für die offene Ganztagsschule wurden die Unterrichtszeiten im Stundenplan verändert.

Es geht um 7.50 Uhr los. Die Schule endet um 12.35 Uhr.

 

Stundenzeiten

Pausenzeiten

1.Std. 7.50 Uhr bis 8.35 Uhr

 

2. Std 8.35 Uhr bis 9.30 Uhr

30 Minuten inklusive Frühstück

3. Std 10.00 Uhr bis 10.45 Uhr

 

4. Std 10.45 Uhr bis 11.30 Uhr

20 Minuten

5. Std 11.50 Uhr bis 12.35 Uhr

10 Minuten Busaufsicht bis 12.45 Uhr

 

Übergang in die Ganztagsschule

12.35 Uhr bis 13.35 Uhr - Mittagessen + Betreuung in Gruppen

13.35 Uhr bis 14.30 Uhr - Hausaufgabenbetreuung

14.30 Uhr bis 15.15 Uhr - Angebote bzw. Betreuung

 

Die Ganztagsschule endet um 15.15 Uhr.

 

Sie haben die Wahl ihr Kind am Montag, Dienstag, Mittwoch oder/und Donnerstag für das ganze Nachmittagsprogramm anzumelden.

 

  1. Die Anmeldung zum Ganztagsangebot gilt immer verpflichtend für ein Schulhalbjahr und kann im Verlauf dessen aus organisatorischen Gründen nicht geändert werden.
  2. Im Falle eines Fernbleibens von der Schule wegen Erkältung o.ä. muss die Abmeldung bis 8.45 Uhr erfolgen. Nur dann kann die Bezahlung des Mittagessens erstattet werden.
  3. Das Mittagessen wird immer im Voraus in Rechnung gestellt, so dass eine Ausgabe der Speisen nur dann erfolgen kann, wenn der geforderte Betrag vollständig beglichen ist. Bei Mahnungen sind wir gezwungen, entsprechende Bearbeitungsgebühren für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu erheben.
  4. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen sind wir gezwungen, Ihr Kind von der Mittagsverpflegung auszuschließen.
  5. Wenn ihr Kind von Montag bis Freitag in der 5ten Stunde betreut werden soll, beachten Sie bitte, Ihr Kind zur Betreuung wie bisher anzumelden.