Corona Unterrichtsaufnahme nach Sommerferien

08.07.2020

 

SZENARIO A

Eingeschränkter Regelbetrieb

 

Eingeschränkter Regelbetrieb

Angesichts der landesweit niedrigen Infektionszahlen erscheint nach derzeitigem Planungsstand ein eingeschränkter Regelbetrieb nach den Sommerferien wahrscheinlich. Das im Folgenden beschriebene Szenario A soll deshalb als Grundlage für die Planungen der Schulen dienen. Unabhängig davon kann es bei einer negativen Entwicklung des Infektionsgeschehens – regional oder landesweit – auch im Verlauf des Schuljahres wieder zu größeren Einschränkungen kommen, die dann erneut zu einem weiter eingeschränkten Schulbetrieb führen. Dies wird in den Szenarien B bzw. C beschrieben.

 

1.Umgang mit vulnerablen Personen in der Schule

Personen, die gemäß der Definition des RKI aufgrund einer chronischen Erkrankung oder einer dauerhaften Einschränkung des Immunsystems ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer COVID-19-Infektion haben, können vor dem Hintergrund des geringen Infektionsrisikos unter Berücksichtigung der weiterhin bestehenden Hygieneregeln grundsätzlich wieder ihre Präsenztätigkeit in der Schule aufnehmen.

 

Für Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schülerinnen und Schüler, die durch ein ärztliches Attest ihre Zugehörigkeit zur sog. Risikogruppe nachgewiesen haben, ist es auf eigenen Wunsch auch weiterhin grundsätzlich möglich, schulische Aufgaben von zu Hause aus wahrzunehmen. Jede Lehrkraft bzw. jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter überprüft für sich persönlich, ob das regionale Infektionsgeschehen tatsächlich das Verbleiben im Homeoffice erfordert oder ob angesichts gleichbleibend niedriger Zahlen vor Ort ein Einsatz im Präsenzunterricht unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln nach eigenem Ermessen verantwortbar erscheint. Die betroffenen Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte im Homeoffice sind verpflichtet, nach Weisung der Schulleitung schulische Aufgaben zu übernehmen (siehe Kapitel I.3).

 

Schülerinnen und Schüler, die im häuslichen Lernen arbeiten, werden mit Unterrichtsmaterial, Aufgaben, Lernplänen und Feedback versorgt und erhalten regelmäßige Beratung und Unterstützung (siehe Kapitel IV.).Weitere Hinweise sind im Erlass „Schutz von Personen in Schulen, die besonderen gesundheitlichen Risiken unterliegen“ enthalten.

 

2. Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen

Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Kohortenprinzips aufgehoben. Lehrkräfte sind angehalten, das Abstandsgebot untereinander und zu ihren Schülerinnen und Schülern einzuhalten, wo immer dies möglich ist. Unter einer Kohorte wird in diesem Fall max. ein Schuljahrgang verstanden (Ausnahme: jahrgangsübergreifende Eingangsstufen oder beispielsweise an Förderschulen bestehende feste jahrgangsübergreifende Lerngruppen).

 

Die insgesamt niedrigen Infektionszahlen lassen diesen Schritt zu, es bedarf aber dennoch der Einhaltung bestimmter Regeln. Diese sind der jeweils gültigen Fassung des Rahmen-Hygieneplans zu entnehmen, eine Aktualisierung wird derzeit erstellt. Generell gilt es, Lerngruppen so konstant wie möglich zu halten und die Zusammensetzung zu dokumentieren. Durch die Definition von Gruppen in fester Zusammensetzung (Kohorten) lassen sich im Infektionsfall die Kontakte und Infektionswege wirksam nachverfolgen.

 

Das Einhalten von Hygieneregeln ist mit allen Schülerinnen und Schülern altersangemessen zu thematisieren. Es ist davon auszugehen, dass die Erfahrungen der letzten Wochen hier für ein gutes Vorwissen gesorgt haben. Vieles ist den Schülerinnen und Schülern bereits bekannt und eingeübt.

Der Schulträger sorgt für ausreichend Möglichkeiten zum Händewaschen, für Seife, Papierhandtücher und ggf. Handdesinfektionsmittel und verstärkt ggf. die Reinigung der Schule. Dort, wo Abstand zu Personen gehalten werden kann, ist dieser auch weiterhin einzuhalten. Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung in von der Schule besonders gekennzeichneten Bereichen zu tragen, in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Abstand von mindestens 1,5 m zu Personen anderer Ko-horten nicht gewährleistet werden kann. Das betrifft in der Regel Gänge, Flure, Versammlungsräume usw., ggf. auch das Außengelände.

Für das in Förderschulen beschäftigte Personal können aus Gründen des Arbeitsschutzes abweichende Regelungen gelten. Diese sind im jeweils gültigen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule zu finden.

 

3. Unterrichtsplanung und Personaleinsatz

So viel Pflichtunterricht wie möglich! Solange der Unterricht gemäß der verschiedenen Stundentafeln nicht vollständig erteilt werden kann, sollen Lehrkräfte nicht für andere Aufgaben (Arbeitsgemeinschaften, Ganztagsangebote u. ä.) eingesetzt werden. Ergänzende Angebote, z. B. von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Kooperationspartnern, sind sinnvoll und hilfreich. Gleichberechtigung, Teilhabegerechtigkeit und Inklusion sind Werte, denen wir (auch und gerade) während der Corona-Pandemie besondere Aufmerksamkeit widmen müssen. Die sonderpädagogische Unterstützung ist deshalb sowohl im Präsenzunterricht als auch beim Lernen zu Hause von besonderer Bedeutung. Für alle Schülerinnen und Schüler muss grundsätzlich die Möglichkeit des Schulbesuchs bestehen, unabhängig davon, welche Schule sie besuchen.

 

So viel Präsenzunterricht wie möglich! Bedingt durch den Ausfall vulnerabler Lehrkräfte im Präsenzunterricht kann es für die Schuljahrgänge 7-13 des Sekundarbereichs zur Verlagerung von Unterrichtsanteilen ins häusliche Lernen kommen. Das führt zu Kürzungen des Präsenzunterrichts bzw. zu Tagen des häuslichen Lernens – ggf. auch nur für einzelne Jahrgänge und/oder für einen begrenzten Zeitraum. Darüber, welche Fächer und welche Jahrgänge hier betroffen sind, entscheidet die Schulleitung in eigener Verantwortung auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Personalressourcen. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen entsprechende Einschränkungen nach Möglichkeit ganze Jahrgänge und nicht einzelne Klassen betreffen. Im Primarbereich sowie in den Jahrgängen 5/6 ist die Einrichtung von Tagen des häuslichen Lernens zu vermeiden, die Verlässlichkeit der Grundschulen ist ggf. über Abordnungen oder den Einsatz von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sichern. Ein Ausfall von Präsenzunterricht würde die erneute Einrichtung einer Notgruppenbetreuung erforderlich machen.

 

An Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung orientiert sich die Aufteilung von Unterrichtsanteilen auf Präsenzunterricht und häusliches Lernen an den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler. Zur Deckung eines etwaigen personellen Mehrbedarfs kann bei pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Mehrarbeit oder/und Überstunden unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen angeordnet werden. Die Niedersächsische Landesschulbehörde steht bei Fragen beratend zur Seite.

 

Zu sonderpädagogischen Fragestellungen können die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) hinzugezogen werden.

 

Aufgaben von Lehrkräften im Homeoffice

Grundsätzlich besteht für niedersächsische Lehrkräfte die Pflicht zur Erteilung von Präsenzunterricht. Personen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung oder einer dauerhaften Einschränkung des Immunsystems ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer COVID 19-Infektion haben, können für den Zeitraum der Corona-Pandemie im Homeoffice verbleiben. Sie übernehmen auf Weisung der Schulleitung schulische Aufgaben, die keine Präsenz im Unterricht erfordern, im Rahmen ihrer üblichen Arbeitszeit. Vulnerable Beschäftigte können grundsätzlich zur Erledigung aller Aufgaben herangezogen werden, die ortsungebunden von zu Hause aus erledigt werden können. Dazu gehören z. B.

• die Erstellung von Unterrichtsmaterialien,

• die Durchführung von Videokonferenzen,

• die Betreuung und Beschulung von Schülerinnen und Schülern im Distanzlernen (vulnerable SuS, Tage des häuslichen Lernens),

• die Korrektur von Schülerarbeiten (inkl. Feedback),

• die Erarbeitung von Konzepten,

• die Überarbeitung von schuleigenen Arbeitsplänen,

• die Vorbereitung von Konferenzen, Dienstbesprechungen u. ä.,

• die Beratung von Erziehungsberechtigten,

• ggf. Klausur- und Prüfungsaufsichten, insbesondere als Einzelbetreuung für vulnerable Schülerinnen und Schüler,

• ...Bei der Aufgabenverteilung ist von der Schulleitung auf eine gleichmäßige und gerechte Arbeitsbelastung aller Beschäftigten zu achten.

 

Der Umfang der von zu Hause aus zu erbringenden Arbeitsleistung sollte daher mit der Arbeitsleistung im Präsenzunterricht und der Konferenzarbeit vergleichbar sein. Lehrkräfte im Homeoffice sind während ihrer üblichen Unterrichtszeit für die Schulleitung sowie für Kolleginnen und Kollegen erreichbar, davon abweichende Absprachen sind in Einzelfällen möglich.

 

4. Umgang mit Lerndefiziten

Im Szenario A ist davon auszugehen, dass das kommende Schuljahr von Regelunterricht und Verlässlichkeit geprägt ist. Durch Unterrichtsausfälle verursachte Defizite bezüglich grundlegender Kompetenzen können in diesem Rahmen nachgeholt werden. Dafür bedarf es einer Anpassung der schuleigenen Arbeitspläne im Sinne des exemplarischen Lernens bzw. einer sinnvollen Schwerpunktsetzung, diese übernehmen die Schulen in eigener Verantwortung. Eine besondere Berücksichtigung der Basiskompetenzen bzw. der Kompetenzen, auf die in den Folgejahrgängen aufgebaut wird, wird erwartet. Hinweise für die Gestaltung des Unterrichts in den Schuljahrgängen 1- 4, 5/6, 7/8 und 9/10 in den Fächern Sachunterricht, Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen wer-den derzeit erarbeitet und gehen den Schulen in der 30. Kalenderwoche zu.

 

Primarbereich

Für die Schulen des Primarbereichs besteht auch die Möglichkeit der Nutzung der Kontingentstundentafel, um unterrichtliche Schwerpunkte zu setzen und pandemiebedingten Unterrichtsbeeinträchtigungen entgegenzuwirken.

Auf Beschluss des Schulvorstandes und mit Zustimmung des Schulelternrates kann die Stundentafel im Primarbereich durch eine Kontingentstundentafel ersetzt werden. Hier wird die Gesamtzahl der Stunden für ein Fach oder eine Fächergruppe festgesetzt. Die Verteilung der Stundenanteile auf die Schuljahrgänge können die Schulen in eigener Verantwortung vornehmen. Dabei muss sichergestellt werden, dass jeweils bis zum Ende des 2. und 4. Schuljahrgangs die in den Kerncurricula vorgegebenen Kompetenzen erworben werden können. Das bedeutet, dass die Kontingentstundentafel i. d. R. über zwei Schuljahre hinweg gilt. Im Schuljahr 2020/2021 ist es coronabedingt möglich, dass auch im 2. und 4. Schuljahr, basierend auf den bereits erteilten Stunden des 1. und 3. Schuljahrganges im Schuljahr 2019/2020, damit gearbeitet werden kann, um den vorgegebenen Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die in der Kontingentstundentafel vorgesehenen Konzeptstunden können genutzt werden, um beispielsweise einzelne Fächer zu priorisieren, die Basiskompetenzen zu stärken

oder um fächerübergreifend bzw. projektorientiert zu arbeiten.

Die in beiden Stundentafeln enthaltenen Stunden für Arbeitsgemeinschaften können für Fördermaßnahmen zur Stärkung der Basiskompetenzen genutzt werden. Der Einsatz von Lehrkräften ist hierfür weiterhin möglich, soweit der weitere Pflichtunterricht gesichert ist. Darüber hinaus können auch Kooperationspartnerinnen und -partner hier unterstützen, sofern das vorhandene schulische Budget dies ermöglicht. Abitur- und Abschlussprüfungen

 

Die thematischen Hinweise für die Abiturprüfungen im Jahr 2021 wurden bereits fach-bezogen angepasst und die Schulen entsprechend informiert. Dabei wurden je nach Fach prüfungsrelevante Inhalte hinsichtlich zu behandelnder Unterrichtsaspekte konkretisiert oder eine erweiterte Auswahl von Prüfungsaufgaben festgelegt. Die Hinweise für die Abiturprüfungen im Jahr 2022 werden bis zum Ende des Schuljahres unter der Vorgabe, dass im kommenden Schuljahr wieder Regelbetrieb stattfindet, eben-falls fachspezifisch angepasst und gemeinsam mit den Hinweisen für das Abitur 2023 veröffentlicht. Die thematischen Hinweise für die Abschlussprüfungen im Sekundarbereich I für das Jahr 2021 werden ebenfalls angepasst und vor dem Ende des laufenden Schuljahrs an die Schulen versandt. Ggf. werden auch für das Jahr 2022 noch Anpassungen erfolgen. Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten

 

Die Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt, dass die pandemiebedingten Einschränkungen des Schulbetriebs für bestimmte Schülergruppen besonders schwierig zu kompensieren waren und es immer noch sind. Schülerinnen und Schüler ohne Rückzugsraum, ohne Unterstützung beim Lernen zu Hause und ohne ausreichende häusliche Fürsorge sowie Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende (Sprach-)Kenntnisse, die auch bereits textentlastete bzw. differenzierte Aufgabenstellungen und Begleittexte nicht ohne weitere Unterstützung verstehen können, bedürfen besonderer Unterstützung und Begleitung, um im Unterricht erfolgreich mitarbeiten zu können.

 

Folgende Unterstützungsmaßnahmen können hier hilfreich sein (Liste exemplarisch, nicht abschließend):• Förderkurse statt AGs – auch im Ganztag,

• Nutzung der Sport-, AG-, WPU-, HU-Stunden zur Sprach- oder Lernförderung,

• Ausleihe von vorhandenen schulischen Fördermaterialien und/oder digitaler Endgeräte für das Üben zu Hause,

• Schulinterne oder schulübergreifende Helfersysteme – „Schüler helfen Schülern“ (unter Einhaltung des Abstandsgebots),

• Nutzung vorhandener Lern-Apps, Lernsoftware oder der Angebote auf dem NiBiS-Server,

• Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften für schulische Sozialarbeit,

• Einsatz von Lese-Mentoren o. ä.,

• Nutzung des Angebots „Lernräume“ der Kirchen.

 

5. Schulveranstaltungen und Schulfahrten

Grundlage für die Durchführung von Schulveranstaltungen und Schulfahrten ist der jeweils aktuelle Stand der „Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ sowie der gültige Rahmen-Hygieneplan. Die hier beschriebenen Regelungen und Vorgaben sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. Angesichts der unvorhersehbaren Infektionslage und unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens sowie veränderter Reiseroutinen mit Abstandswahrung und Hygienevorschriften wird empfohlen, keine Schulfahrten im gesamten Kalenderjahr 2020 durchzuführen. Soweit eine Stornierung der bereits lange geplanten Fahrten bis zum 30. Juni 2020 erfolgt ist, werden diese Kosten ebenfalls über den 2. Nachtragshaushalt den Schulen über die Niedersächsische Landesschulbehörde zur Verfügung gestellt. Spätere mögliche Stornierungskosten sind dann aus dem Budget der Schule zu entrichten. Die Schulen werden bei der Abwicklung der Stornorechnungen durch die Niedersächsische Landesschulbehörde unterstützt.

 

6. Praktika

Die Schulen entscheiden in ihrer Eigenverantwortlichkeit und vor dem Hintergrund der jeweils aktuellen Infektionszahlen einer Region sowohl über die Durchführung des Betriebspraktikums als auch über die Nutzung der bei der Koordinierungsstelle Berufsorientierung gebuchten Module für die berufliche Orientierung (BO). Dabei können sie die Beratung und Unterstützung der NLSchB in Anspruch nehmen.

Die durchführenden Bildungsträger werden durch die Schulleitungen auf die Einhaltung der jeweils geltenden Hygiene-Bestimmungen bei der Durchführung von KoBo-Modulen hingewiesen. Wenn die Praktika nicht oder nicht für alle SuS angeboten werden können, bieten sich folgende Alternativen an:

• Durchführung von Projekttagen/-wochen zur BO für einzelne Klassen oder Gruppen, z. B. eine BO-Woche mit dem Fokus auf Betriebe und Berufsfelder. Dazu können Vertretungen aus Betrieben, Kammern, Verbänden etc. zu Vorträgen und Gesprächen in die Schulen eingeladen werden, ggf. können sog. Role Models/Ausbildungsbotschafter/innen einbezogen werden,

• Virtuelle Betriebsführungen im Zuge dieser Projekttage,

• Nachholen des Praktikums auf freiwilliger Basis,

• Veranstaltungen mit der Beratung der Bundesagentur für Arbeit (BA), dabei Nutzung von Videos zu ausgewählten Berufen oder Berufsgruppen,

• Veranstaltungen mit BBS, die die jeweiligen Ausbildungsberufe möglichst mit Praxisbezug vorstellen, Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern dieser Schulen,• Nutzung des auf NiBiS eingestellten Online-Materials.

 

7. Ganztagsbetrieb

Ganztagsschulen und Schulen mit ganztägigem Unterricht gestalten den verlängerten Schultag in eigener Verantwortung unter Beachtung folgender Vorgaben:

1. Die Erteilung des Pflichtunterrichts hat oberste Priorität.

2. Die Verlässlichkeit (Schuljahrgang 1 - 4) ist sicherzustellen.

3. Die Ganztagsangebote ergänzen die Punkte 1 und 2 unter besonderer Berücksichtigung der Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sinnvoll und ressourcengerecht.

 

Szenario A strebt eine Rückkehr zu einem geordneten Schulbetrieb einschließlich Ganztagsbetrieb an, der aber nicht mit dem Ganztagsangebot vor der Corona-Pandemie gleichgesetzt werden kann. Auch hier gilt es weiterhin, die Anzahl von Kontakten so gering wie möglich zu halten.

 

Das Kohortenprinzip umfasst hier maximal zwei Schuljahrgänge. Wenn davon abgewichen werden soll, ist unbedingt das Abstandsgebot von 1,5 m einzuhalten. Auch im Ganztagsbetrieb ist die Zusammensetzung der Gruppen unbedingt zu dokumentieren. Für die Durchführung von Chor- und Orchesterproben wird auf die jeweils gültigen Vor-gaben der „Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ sowie den gültigen Rahmen-Hygieneplan verwiesen. Auch im Ganztagsbetrieb ist die Zusammensetzung der Gruppen unbedingt zu dokumentieren.

Abhängig von den zur Verfügung stehenden Ressourcen steht das Ganztagsangebot in den Schulen ggf. nur eingeschränkt bzw. in veränderter Form zur Verfügung. Losgelöst von der Organisationsform und den Elementen des herkömmlichen Ganztagsangebots können auch am Nachmittag Lern- und Sprachförderangebote eingerichtet werden, um Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen gezielt zu unterstützen. Auch beim gemeinsamen Mittagessen im Rahmen des Ganztagsbetriebs bzw. des ganz-tägigen Unterrichts gilt das Kohortenprinzip für max. zwei Schuljahrgänge. Verschiedene Kohorten sind räumlich und/oder zeitlich voneinander zu trennen. Große Räume (z. B. Mensen) können in verschiedene Bereiche geteilt werden.

 

Kooperationsverträge im Ganztag

Die Schulen erhalten hinsichtlich der vertraglichen Gestaltung des Ganztags (GT) Unterstützung durch die Fachdezernate 1-S der NLSchB. Die Beratung erfolgt derzeit unter der Prämisse „Vertragsanpassung vor Vertragsauflösung“ und sieht vor, im Rahmen bestehen-der Verträge einen Leistungsaustausch zu ermöglichen. Die Verträge, die in der Regel die Erbringung eines GT-Angebotes am Nachmittag zum Gegenstand haben, sind hierfür ggf. anzupassen. In Betracht kommen Modifikationen sowohl in zeitlicher Hinsicht (Erbringung zu einem späteren Zeitpunkt) als auch bei der Art des Angebots. Die Grenze der Flexibilität ergibt sich aus der jeweils geltenden „Corona-Verordnung“ und dem Niedersächsischen Schulgesetz.

Wenn ein Ganztagsangebot auf Grund einer Maßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht durchgeführt werden kann, erlischt der Zahlungsanspruch des Kooperationspartners gegen die Schule in dem Umfang, wie die vereinbarte Leistung nicht erbracht worden ist. Soweit aber die Schule aus anderen Gründen die vertraglich vereinbarte Leistung nicht abruft, bleibt der Zahlungsanspruch des Kooperationspartners grundsätzlich bestehen. Die Erbringung von GT-Angeboten durch Kooperationspartner kann auch zukünftig nur auf Basis der Musterverträge erfolgen. Es wird empfohlen, die Unterstützung der NLSchB in Anspruch zu nehmen.

13Für den Fall, dass es landesweit wieder zu deutlich erhöhten Infektionszahlen kommt oder aber das örtliche Gesundheitsamt feststellt, dass das regionale Infektionsgeschehen einen eingeschränkten Regelbetrieb gemäß Szenario A nicht (mehr) zulässt, kommt Szenario B zum Tragen. Eine der größten Herausforderungen für die Wiederaufnahme des Unterrichts nach Szenario B wird es sein, dass die Schülerinnen und Schüler ihre sozialen Kontakte weiterhin auf Distanz gestalten. Dazu wird es die aus der Zeit vor den Sommerferien bekannten organisatorischen Veränderungen zum vertrauten Schulalltag geben müssen, um die Schülerbeförderung zu entlasten und den nötigen Abstand zwischen Lernenden zu gewährleisten.

 

 

SZENARIO B

Schule im Wechselmodell

Für den Fall, dass es landesweit wieder zu deutlich erhöhten Infektionszahlen kommt oder aber das örtliche Gesundheitsamt feststellt, dass das regionale Infektionsgeschehen einen eingeschränkten Regelbetrieb gemäß Szenario A nicht (mehr) zulässt, kommt Szenario B zum Tragen.

 

Eine der größten Herausforderungen für die Wiederaufnahme des Unterrichts nach Szenario B wird es sein, dass die Schülerinnen und Schüler ihre sozialen Kontakte weiterhin auf Distanz gestalten. Dazu wird es die aus der Zeit vor den Sommerferien bekannten organisatorischen Veränderungen zum vertrauten Schulalltag geben müssen, um die Schülerbeförderung zu entlasten und den nötigen Abstand zwischen Lernenden zu gewährleisten.

 

1.Umgang mit vulnerablen Personen in der Schule

Personen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung oder einer dauerhaften Einschränkung des Immunsystems ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer COVID-19-Infektion haben, können nach Vorlage eines ärztlichen Attestes auf eigenen Wunsch schulische Aufgaben von zu Hause aus wahrzunehmen. Für die betroffenen Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte im Homeoffice gilt, dass sie nach Weisung der Schulleitung schulische Aufgaben übernehmen (siehe Kapitel I.3). Schülerinnen und Schüler, die im häuslichen Lernen arbeiten, werden mit Unterrichtsmaterial, Aufgaben, Lernplänen und Feedback versorgt und erhalten regelmäßige Beratung und Unterstützung (siehe Kapitel IV.).Weitere Hinweise sind im Erlass „Schutz von Personen in Schulen, die besonderen gesundheitlichen Risiken unterliegen“ enthalten.

 

2. Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen

Im Falle höherer Infektionszahlen sind die derzeit gültigen im Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule i. d. F. vom 29.06.2020 vorgesehenen Hygiene- und Abstandsregeln wieder anzuwenden. Das Einhalten von Hygiene- und Abstandsregeln gemäß den Vorgaben durch das RKI ist mit allen Schülerinnen und Schülern altersangemessen zu thematisieren. Es ist davon aus-zugehen, dass die Erfahrungen der letzten Wochen hier für ein Vorwissen gesorgt haben. Vieles ist den Schülerinnen und Schülern bereits bekannt und von ihnen eingeübt. Der Schulträger sorgt für ausreichend Möglichkeiten zum Händewaschen, für Seife, Papierhandtücher und Handdesinfektionsmittel und verstärkt ggf. die Reinigung der Schule. Um ein Gedränge in den Klassenräumen zu vermeiden und die Abstandsregeln besser einzuhalten zu können, sollten weitere „Lernräume“ von den Schulen genutzt werden.

Kreative Lösungen, die z. B. Nebenräume, die Aula oder das Außengelände einbeziehen, sind hier ausdrücklich erwünscht!

 

3. Geteilte Wochen, geteilte Gruppen

Die Schüler und Schülerinnen werden umschichtig in geteilten Lerngruppen unterrichtet. Besondere Gegebenheiten vor Ort (kleine Klassen mit max. 16 Personen (inkl. Lehrkraft und ggf. Schulassistenz) und/oder besonders große Räume) erlauben Abweichungen von dieser Regelung. Alle Jahrgänge und jahrgangsübergreifende Lerngruppen, die nicht in der Schule sind, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt (siehe Kapitel IV). Für die Organisation eines umschichtigen Unterrichts werden alle Klassen und Lerngruppen in Gruppen geteilt. Für die Aufteilung des Unterrichts innerhalb einer Schulwoche gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Schule wählt dafür eines der folgenden Modelle aus und erstellt einen entsprechenden Plan. Gruppe (geteilte Lerngruppe) – Gruppe (geteilte Lerngruppe)Wochen A und B immer im WechselAbhängig von den Möglichkeiten der Schülerbeförderung vor Ort kommt für einzelne Schulen auch Modell 5 in Betracht, das einen Wechsel an jedem Schultag vorsieht.

 

Unterstützung bildungsbenachteiligter Schülerinnen und Schüler

Zusätzlich zu den in Kapitel I genannten Ideen könnten im Szenario B folgende Unterstützungsmöglichkeiten Anwendung finden:• Grundschulen: Betreuung von Kleingruppen an den „Lückentagen“ durch Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (PMs),• Sek-I-Schulen: Schülerinnen und Schüler werden gezielt an den „Lückentagen“ durch zugeordnete Lehrkräfte und PMs in persönlichen Gesprächen oder per Video-Chat beim Lernen zu Hause begleitet ,• Häufigere Präsenz von benachteiligten Schülerinnen und Schüler in der Schule, z. B. durch Aufstockung der im umschichtigen Verfahren zu unterrichtenden geteilten Klassen mit besonders benachteiligten Schülerinnen und Schülern, sodass die Klassenobergrenze im umschichtigen Verfahren von max. 16 Personen (inkl. Lehrkraft und ggf. Schulassistenz) dafür ausgeschöpft w

Unterstützung bildungsbenachteiligter Schülerinnen und Schüler

Zusätzlich zu den in Kapitel I genannten Ideen könnten im Szenario B folgende Unterstützungsmöglichkeiten Anwendung finden:• Grundschulen: Betreuung von Kleingruppen an den „Lückentagen“ durch Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (PMs),• Sek-I-Schulen: Schülerinnen und Schüler werden gezielt an den „Lückentagen“ durch zugeordnete Lehrkräfte und PMs in persönlichen Gesprächen oder per Video-Chat beim Lernen zu Hause begleitet ,• Häufigere Präsenz von benachteiligten Schülerinnen und Schüler in der Schule, z. B. durch Aufstockung der im umschichtigen Verfahren zu unterrichtenden geteilten Klassen mit besonders benachteiligten Schülerinnen und Schülern, sodass die Klassenobergrenze im umschichtigen Verfahren von max. 16 Personen (inkl. Lehrkraft und ggf. Schulassistenz) dafür ausgeschöpft wird.

 

4. Kurse und Arbeitsgemeinschaften

Eine Mischung der Lerngruppen ist grundsätzlich zu vermeiden, um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten. Klassenübergreifende Projekte und Arbeitsgemeinschaften (auch Chor, Orchester u. ä.) finden deshalb nicht statt. Von dieser Regelung ausgenommen ist der in Kursen organisierte und bewertete Unterricht • der gymnasialen Oberstufe, • in der zweiten (und dritten) Fremdsprache, • in Religion und Werte und Normen, • in Gruppen mit unterschiedlichen Anforderungsniveaus in der äußeren Fachleistungsdifferenzierung,• in Wahlpflichtkursen sowie im Profilunterricht. Hier ist deshalb ganz besonders auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln zu achten. Die Reduzierung der Kursgröße sowie das umschichtige Unterrichten dieser ge-teilten Gruppen gilt auch hier.

 

5. Pausenzeiten

Pausenzeiten sind umschichtig zu regeln oder räumlich getrennt abzuhalten. In den Pausen darf – analog zu den Regelungen für den Sportunterricht – kein Kontaktsport stattfinden

 

6. Die Aufgaben der Schulleitung

Schulleiterinnen und Schulleiter sind dafür verantwortlich, dass die Schule ihren Unterrichts- und Erziehungsauftrag erfüllt und Lehrkräfte effektiv agieren können. Im Szenario B, das in Organisation und Umsetzung besonders anspruchsvoll ist, sind insbesondere folgende Aufgaben von Bedeutung: Organisatorische Rahmenbedingungen sicherstellen Die Schulleitung regelt den Einsatz der Lehrkräfte im Unterricht, in der Notbetreuung und im Homeoffice. Sie erstellt einen Unterrichtsplan nach einem der o. a. Modelle, organisiert die Rahmenbedingungen eines möglichst reibungslosen Distanzlernens, ist verlässlich erreichbar und bietet den Lehrkräften ihrer Schule Beratung und Orientierung in pädagogischen und organisatorischen Fragen. Austausch und Zusammenarbeit unter Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fördern

Gerade in herausfordernden Zeiten ist es besonders wichtig, dass sich Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter austauschen und sich gegenseitig unterstützen. Auf nicht notwendige Zusammenkünfte und Sitzungen ist dennoch weiterhin zu verzichten. Digitale Austauschformate sollen verstärkt genutzt werden. Die Schulleitung stellt sicher, dass sich die Kolleginnen und Kollegen unter Koordinierung durch die jeweiligen Klassenlehrkräfte bzw. Tutorinnen und Tutoren abstimmen und ein möglichst einheitliches Verfahren der Aufgabenerstellung und -verteilung entwickeln und um-setzen. Außerdem sorgt sie dafür, dass sich Jahrgangsteams und/oder Fachgruppen darüber verständigen, inwieweit der Themenkanon für das laufende Schuljahr angemessen reduziert werden kann. Der Kompetenzerwerb für Schülerinnen und Schüler in Prüfungsjahrgängen sowie in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe ist unbedingt sicherzustellen. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, die Aufgaben der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter der veränderten Situation anzupassen. Hierüber entscheidet die Schulleitung nach Abwägung der Möglichkeiten vor Ort und im Gespräch mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Kommunikation mit Erziehungsberechtigten sicherstellen Die Schulleitung informiert die Erziehungsberechtigten über übergeordnete Themen und Fragestellungen. Sie berät Elternhäuser auch in Fragen der Organisation des „Lernens zu Hause“. Hier kann der „Leitfaden für Eltern, Schülerinnen und Schüler“ des Niedersächsischen Kultusministeriums hilfreich sein. Kultur der Wertschätzung fördern Die Krisensituation bedeutet für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung, die ein hohes Maß an Kreativität, Flexibilität und Belastbarkeit erfordert. Es gilt derzeit deshalb ganz besonders, das hohe Engagement der Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzuerkennen, zu unterstützen und weiter zu fördern.

 

7. Die Aufgaben der Lehrkräfte

Lehrkräfte übernehmen Aufgaben im Unterricht, in der Schule und im Homeoffice. In Bezug auf das „Lernen zu Hause“ handelt es sich dabei im Wesentlichen um die in Kapitel IV aufgelisteten Aufgabenbereiche. Auf den entsprechenden Erlass zur Organisation des häuslichen Lernens wird verwiesen. In Ergänzung dieses Leitfadens geht den Schulen in Kürze eine Handreichung mit Hinweisen zum Distanzlernen zu. Zum Thema der vulnerablen Lehrkräfte im Homeoffice finden Sie Hinweise unter Kapitel I.

 

8. Notbetreuung und Ganztagsbetrieb

Solang Schulen nicht im Regelbetrieb geöffnet sind, muss für die Schuljahrgänge 1 - 6 eine Notbetreuung eingerichtet werden. In jedem Fall muss die Aufnahme von Härtefällen bzw. von Schülerinnen und Schülern in psychosozialen Problemlagen und/oder in prekären Lebenssituationen im Einzelfall möglich sein. An offenen Ganztagsschulen findet vorerst kein Nachmittagsangebot statt. Gebundene Ganztagsangebote können weiterhin stattfinden, allerdings nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln, auch beim Mittagessen. Hinweise zu den Verträgen im GT-Bereich sind in Kapitel I zu finden.

 

9. Veranstaltungen, Praktika und Schulfahrten

In den vergangenen Wochen ist es auch in Niedersachsen zu vereinzelten Cluster-Ausbrüchen gekommen, in deren Folge gelegentlich auch Schulen geschlossen wurden. Dies ist auch für die Zeit nach den Sommerferien nicht auszuschließen. Das Gesundheitsamt verfügt nach Infektionsschutzgesetz diese Maßnahme und teilt sie der Schule mit. Die Schule selbst kann solche Maßnahmen nicht festlegen. Neben regionalen Ereignissen mit Schließungen ganzer Schulen können auch einzelne Jahrgänge, Klassen oder Gebäudenutzer durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt werden. Die Schule meldet auf dem bekannten Vordruck die Anzahl der infizierten Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigten und teilt der Niedersächsischen Landesschulbehörde die verfügte Maßnahme mit Dauer und Laufzeit mit. Die Landesschulbehörde führt die landesweite Statistik hierzu. (Teil-)Schließungen sind befristet. In der Quarantänezeit ist das Schulgebäude teilweise oder vollständig für einzelne Schüle-rinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte oder alle Beteiligten nicht zu betreten. Die Lehrkräfte werden aus dem Homeoffice mit ihren Schülerinnen und Schülern sowie deren Familien regelmäßig kommunizieren. Ein Lernen zu Hause wird ermöglicht (siehe Kapitel IV).

 

 Die regional zu treffenden Maßnahmen hängen immer vom konkreten Geschehen ab:

• Ist es ein lokalisierbarer Ausbruch?

• Ist die Schule Ort des Ausbruchs?

• Gingen einzelne infizierte Schülerinnen und Schüler zur Schule, sodass deren Kontaktpersonen auch isoliert werden müssen?

Das Niedersächsische Kultusministerium geht nach gegenwärtiger Beurteilung des Infektionsgeschehens in Niedersachsen nicht von der Notwendigkeit einer erneuten landesweiten Schulschließung aus. Die Anordnung einer landesweiten Schulschließung wäre auch nur zu rechtfertigen, wenn sich eine hohe Infektionslast unidentifiziert durch das gesamte Land verbreitet. Eine solche Maßnahme würde – wie bisher auch – in einer Landesverordnung vom Sozialministerium angeordnet und mit einer Rundverfügung der NLSchB den Schulen mitgeteilt. Szenarien zum Wiederanfahren des Schulbetriebs (geteilte Lerngruppen, Rückkehr einzelner Jahrgänge etc.) kämen nur nach landesweiten Schulschließungen und anschließenden Lockerungen in Betracht. Auch bei Schulschließungen muss für die Jahrgänge 1- 6 eine Notgruppenbetreuung eingerichtet werden, vgl. Kapitel 3.8.SZENARIO C: Quarantäne und Shutdown.

 

SZENARIO C

Quarantäne und Shutdown

Die Szenarien A, B und C beinhalten in unterschiedlichem Ausmaß Phasen des Distanzlernens. Es ist die Aufgabe aller Lehrkräfte, ihre Schülerinnen und Schüler beim Lernen zu Hause anzuleiten, sie zu begleiten und zu unterstützen – ganz besonders gilt das für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungs-bedarf. Genau wie im Präsenzunterricht sind auch für das Distanzlernen eine gründliche Vor- und Nachbereitung sowie eine gewissenhafte Durchführung unerlässlich. In Ergänzung dieses Leitfadens und der geltenden Erlasse zum „Lernen zu Hause“ bzw. „Arbeiten zu Hause“ geht den Schulen in Kürze eine Handreichung mit weiteren Hinweisen zum Distanzlernen zu. Außerdem wurden entsprechende Fortbildungsangebote für Lehrkräfte entwickelt. Sie sind auf dem üblichen Weg über die Veranstaltungsdatenbank VeDaB abrufbar.

 

1.Bereitstellen von Aufgaben und Arbeitsmaterialien

Die Lehrkräfte bereiten für die Phasen des „Lernens zu Hause“ verbindlich zu erledigende Aufgaben und Arbeitsmaterialien vor, die folgende Kriterien erfüllen:

 

Verständliche und klare Aufgabenstellungen

Die Schülerinnen und Schüler sollen ohne zusätzliche Erklärungen verstehen, was von ihnen erwartet wird. 3Angemessener Aufgabenumfang Mit Blick auf die Vielzahl an unterschiedlichen Fächern sind zu umfangreiche Aufgabenstellungen pro Fach, aber auch insgesamt zu vermeiden. Die Koordinierung liegt bei der Klassenlehrkraft (siehe IV.2). Für die tägliche Lernzeit zu Hause gelten folgende Richtwerte: Schuljahrgänge 1 und 2 des Primarbereiches: 1,5 Stunden Schuljahrgänge 3 und 4 des Primarbereiches: 2 Stunden Schuljahrgänge 5 bis 8 des Sekundarbereiches I: 3 Stunden Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereiches I: 4 Stunden Schuljahrgänge 11-13 des Sekundarbereiches II: 6 Stunden3Abwechslungsreiche Aufgaben Bezüglich der Art der gestellten Aufgaben ist auf ausreichend Abwechslung sowie unterschiedliche Methoden und Tätigkeiten zu achten. Alle Fächer, Lerngebiete und Lernfelder sollen Beachtung finden, wenn auch eine besondere Berücksichtigung der Basiskompetenzen weiterhin zu empfehlen ist.3Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen Im Sinne der Differenzierung und Individualisierung werden Aufgabenformate sowohl für leistungsschwächere als auch für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler an-geboten. Diese Aufgaben knüpfen an das Vorwissen der Schülerinnen und Schüler an und sind selbstständig und ohne Unterstützung durch die Eltern zu bewältigen. Auf die individuellen Bedürfnisse und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist hier in besonderem Maße zu achten und Rücksicht zu nehmen.

 

DISTANZLERNEN

Lernen zu Hause

Üben und Wiederholen

Während im normalen Unterrichtsalltag dafür oft zu wenig Zeit bleibt, bietet das Distanzlernen die Chance für Üben und Wiederholen und Festigen von Gelerntem in intelligenten Settings und sollte entsprechend genutzt werden. Eine Konzentration auf Basiskompetenzen wird empfohlen.3Ökonomischer Umgang mit Material Die eingeführten Bücher, Arbeitshefte usw. sind weiterhin einzusetzen. Eine Vielzahl von Arbeitsblättern, die zu Hause ausgedruckt werden müssen, ist zu vermeiden. 3Digitale und analoge Bereitstellung Aufgaben können auf digitalen Lernplattformen eingestellt oder per E-Mail versandt werden. Schulen nutzen nach Möglichkeit für sich ein einheitliches Format. Bei Bedarf müssen Familien ohne entsprechende technische Ausstattung Aufgaben und Lernmaterialien analog, z. B. per Post oder per Abholung, zur Verfügung gestellt werden.3Verknüpfung mit Präsenzunterricht Unterrichtsinhalte im Distanzlernen und Präsenzunterricht müssen miteinander verknüpft und aufeinander abgestimmt werden, insbesondere dann, wenn Lehrkräfte im Homeoffice mit Lehrkräften in der Schule zusammenarbeiten.

 

2. Absprachen mit Kolleginnen und Kollegen

Die Klassen- oder Jahrgangsteams einigen sich auf ein einheitliches Verfahren der Aufgabenbereitstellung für das häusliche Lernen. Die Klassenleitungen übernehmen hierbei eine koordinierende Funktion. Sie sichten die von den Fachlehrkräften ihrer Klasse zu-gelieferten Aufgaben, halten ggf. Rücksprache zur Anpassung der Aufgabenmenge und übermitteln den Schülerinnen und Schülern Lernpläne und Aufgaben sowie Feedback zu erledigten Arbeiten in geeigneter Form. Jahrgangsteams und/oder Fachgruppen, mit Ausnahme der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (siehe Regelungen zu den Thematischen Hinweisen für die Abiturprüfungen, S. 10), stimmen sich darüber ab, inwieweit der Themenkanon für das laufende Schuljahr angemessen reduziert werden kann. Es soll sich darüber verständigt werden, welche Inhalte ggf. verzichtbar sind bzw. auf das kommende Schuljahr verschoben wer-den können. Bei der Auswahl der noch zu bearbeitenden Themen ist der Stärkung der Basiskompetenzen ein besonderes Gewicht beizumessen.

 

3. Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern

Die Klassenlehrkräfte vereinbaren mit ihren Schülerinnen und Schülern bzw. mit deren Er-ziehungsberechtigten Informations- und Kommunikationswege. Sie nehmen regelmäßig– mindestens einmal pro Woche – mit ihren Schülerinnen und Schülern Kontakt auf. Alle Lehrkräfte bieten zu verlässlichen Zeiten bedarfsgerecht „Sprechstunden“ per Telefon, Chat oder Videokonferenz an und teilen diese Sprechzeiten den Schülerinnen und Schülern bzw. Erziehungsberechtigten mit. Darüber hinaus kann auch das persönliche Abholen von Unterrichtsmaterial für eine Kontaktaufnahme und ein kurzes Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler genutzt werden. In Einzelfällen, z. B. bei Sprach- und Verständigungsproblemen oder technischen Schwierigkeiten, können auch Einzelberatungen in der Schule angeboten werden.

 

4. Feedback und Leistungsbewertung

Die Lehrkräfte geben ihren Schülerinnen und Schülern regelmäßig Rückmeldung nach folgenden Kriterien:3zeitnah, konkret und beschreibend,3konstruktiv und wertschätzend, mit Blick auf Gelungenes und Verbesserungsvorschläge und reziprok, d. h. Schülerinnen und Schülern werden Rückmeldungen zu ihrem Lernfortschritt, der Arbeitsbelastung und ihrer aktuellen Befindlichkeit ermöglicht. Lern- und Leistungssituationen sind klar voneinander zu trennen. Es ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aufgrund ihrer Lernbedingungen, familiären Hintergründe und häuslichen Situation entstehen. Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann im Präsenzunterricht durch Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden. Auf eine Leistungsüberprüfung direkt nach dem Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht ist jedoch zu verzichten. In Abgrenzung von den üblichen Hausaufgaben können und sollen in allen Schuljahrgängen mündliche und fachspezifische Leistungen, die zu Hause selbstständig erbracht wurden, bewertet werden (vergleichbar mit Facharbeiten oder Referaten).Wenn deutlich erkennbar ist, dass die Leistung nicht selbstständig von der Schülerin oder dem Schüler erbracht wurde, entscheidet die Fachlehrkraft, ob die Leistung gleichwohl bewertet wird. Im Primarbereich kann mit den Eltern vereinbart werden, Aufgaben oder Teile davon zu markieren, die nicht selbstständig erbracht werden (konnten). Ansonsten sollte die Bewertung der beim Lernen zu Hause erworbenen Kompetenzen nach einem Feedback durch die Lehrkraft in den Präsenzunterricht eingebunden werden. Benotungen mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ sollten in diesem Zusammenhang vermieden werden. Nachfolgende Auflistung bezieht sich auf mündliche und andere fachspezifische Leistungen für das häusliche Lernen; sie dienen nicht als Ersatz für schriftliche Arbeiten. Bewertete schriftliche Lernkontrollen können ausschließlich im Rahmen des Präsenzunterrichts stattfinden. Alternative Formen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung können im Sekundarbereich z. B. sein:• (Unterrichts-) Dokumentationen: (Protokoll, Mappe, Heft, Lerntagebuch, Portfolio, Lapbook, ...),• Präsentationen, auch mediengestützt (Handout, Exposé, [Video]Podcast, Modell, Grafik, Zeichnung, ...), • Beiträge und mündliche Überprüfungen innerhalb einer Videokonferenz,• Langzeitaufgaben und (Lernwerkstatt-)Projekte,• mündliche Überprüfungen (z. B. Vokabeltests) / Kolloquien,

22• schriftliche Ausarbeitung auf der Grundlage einer gemeinsamen Vorbereitung, z. B. einer mündlichen (digitalen) oder schriftlichen Diskussion der Lerngruppe mit der Lehrkraft,• Bewertung der Beiträge zu einer mündlichen (digitalen) oder schriftlichen Diskussion der Lerngruppe mit der Lehrkraft, z. B. auf der Basis einer vorab mitgeteilten Frage- oder Problemstellung,• Abgabe schriftlicher Ausarbeitungen oder mündlicher (digitaler) Beiträge aus Gruppenarbeiten,• ...Um auch die Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs in die Lage zu versetzen, bewertbare Leistungen zu Hause zu erbringen, sollten anwendungsbezogene oder auf die Kreativität abzielende Aufgabenformate gewählt werden, z. B.• Anfertigen von Tabellen, Zeichnungen, Plänen, Karten etc.,• Anwendung perspektivbezogener und perspektivenübergreifender Methoden (Bauen, Skizzieren, Versuche durchführen etc.),• Textgestaltungsmöglichkeiten anwenden (z. B. Gedichte, Plakate, Minibücher),• grafische (z. B. Konkrete Poesie) bzw. akustische Gestaltung von Texten (z. B. Klanggeschichte),• ...Die o. g. Auflistungen alternativer Formen sind nicht abschließend, es sind weitere Formen denkbar. Die Bewertung von Schülerleistungen in den Unterrichtsfächern setzt sich aus schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Leistungen zusammen. Die Festsetzung der Anzahl der schriftlichen Lernkontrollen und ihre Gewichtung im Verhältnis zu mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen gehört zu den Aufgaben der jeweiligen Fachkonferenz (§ 35 Abs. 1 NSchG). Die Anzahl der bewerteten schriftlichen Arbeiten ist in den Grundsatzerlassen der jeweiligen Schulform bzw. in den Kerncurricula der Fächer für die Grundschule festgelegt. Die Gewichtung der mündlichen und fachspezifischen Leistung im Verhältnis zu den schriftlichen Lernkontrollen ist z. T. in den Kerncurricula der Fächer festgelegt, ansonsten entscheidet darüber die jeweilige Fachkonferenz. Bei einer Reduzierung des Präsenzunterrichts kann sowohl die Anzahl der schriftlichen Lernkontrollen als auch die oben angegebene Gewichtung von der Fachkonferenz an-gepasst werden. Die Anzahl von einer schriftlichen Lernkontrolle pro Schulhalbjahr und Fach darf nicht unterschritten werden; die Gewichtung der schriftlichen Leistungen soll den Anteil von 30 Prozent der Gesamtnote nicht unterschreiten. In Bezug auf Notenermittlung, Versetzung, Ausgleichsmöglichkeiten und Übergangsregelungen sowie zu Prüfungen und zu den besonderen Bedingungen für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe sind die jeweils gültigen Erlasse zu beachten.

 

5. Digitales Lernen

Das Lernen mit digitalen Medien bietet besonders gute Möglichkeiten für das Distanzlernen. Vor allem der Einsatz von Lernplattformen und insbesondere von Videokonferenzen hat sich bewährt und sollte genutzt werden, wo immer es möglich ist und angebracht er-scheint. Altersabhängig kann den Schülerinnen und Schülern z. B. ein „digitaler Morgenkreis“ angeboten werden, Informationsmeetings und die Zusammenarbeit in Kleingruppen sind weitere Einsatzbeispiele von vielen.

 

Mit der Öffnung der Niedersächsischen Bildungscloud (NBC) stellt das Land den Schulen eine kostenlose und barrierefreie Kommunikations- und Arbeitsplattform zur Verfügung, die – nicht nur – die Erreichbarkeit in alle Richtungen sicherstellt. Auch der (hybride) Schulalltag kann so aus der Distanz abgebildet werden. Mit der NBC wird allen niedersächsischen Schulen ein Lernmanagement-System ange-boten, das die Einbindung von bereits eingeführten und etablierten digitalen Lern- und Arbeitsumgebungen erlaubt und sie um schulübergreifende Möglichkeiten ergänzt. Für Schulen, die noch über kein eigenes digitales Lernmanagement-System verfügen, stellt die „Grundausstattung“ der NBC eine gute Basis dar. Sie bietet u. a. folgende Funk-tionen:3das Einrichten von Lerngruppen und Teams (SuS, Lehrkräfte),3einen online verfügbaren Stundenplan,

- das Einrichten von Dateiordnern und die Ablage von lerngruppeneigenen Dateien in der Cloud,

- das synchrone oder auch asynchrone und gemeinsame Arbeiten an Dateien,

- das Verwalten von Aufgaben und Arbeitsblättern,

- die Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern über einen lerngruppenbezogenen Messenger.

 

Seit Anfang Juni sind bereits rund 1.000 Schulen in der NBC eingerichtet worden und können die Cloud nutzen. Weitere 600 Schulen befinden sich im Onboarding-Prozess. Interessierte Schulen können sich außerdem weiterhin bei der Landesinitiative n-21 unter www.n-21.de für die Nutzung der NBC anmelden. Unterstützung und Support zu Einführung und Einsatz der NBC bieten die medienpädagogischen Beraterinnen und Berater sowie leicht verständliche Online-Tutorials. Die NBC ist von jedem internetfähigen Endgerät nutzbar. Um Schülerinnen und Schüler im Bedarfsfall mit Leihgeräten ausstatten zu können, wurde die Förderrichtlinie zum Digitalpakt befristet geändert und damit die Anschaffung von digitalen Endgeräten erleichtert. Anfang Juli wird in Niedersachsen darüber hinaus das Sofortausstattungsprogramm des Bundes und der Länder starten, über das Schulträger mobile digitale Endgeräte als schulgebundene Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler ohne Endgerät beschaffen können. Bei der Verteilung der Mittel werden die Quoten der sozialen Mindestsicherung berücksichtigt. Für dieses Programm stehen mit dem Eigenanteil des Landes 51,7 Millionen Euro bereit.

 

Eine Handreichung für die Schulen zum Entleih der Geräte wird derzeit erarbeitet und geht den Schulen in Kürze zu. Aus dem Sofortausstattungsprogramm können Schulträger auch Systeme für den online-basierten Unterricht anschaffen. Dies könnten Videoübertragungssysteme ebenso sein wie die Installation von Lernplattformen. Zusätzlich zur Niedersächsischen Bildungscloud werden auf der bereits vorhandenen Plattform des Niedersächsischen Bildungsservers (NiBiS) unterschiedlichste Lernangebote für Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler gesammelt und bereitgestellt. Unter der Adresse www.lernenzuhause.nibis.de finden sich Unterrichtsmaterialien für alle Fächer und Schulstufen, Linklisten, Apps und weitere Angebote für das Lernen zu Hause. Das Portal Medienbildung des NiBiS (https://www.nibis.de/medienbildung_3447) bietet zahlreiche Anleitungen, z. B. zur Erstellung von Erklär-Videos, sowie Hinweise zum Datenschutz. DISTANZLERNEN. Lernen zu Hause