Schulausfall

25.03.2020

Ich informiere sie hiermit über einen Schulausfall, die alle allgemein bildenen Schulen aufgrund der Corona-Risikobewertung gilt.

 

Ich bitte Sie um telefonische Anmedlung einer Notbetreuung am Vortag bei den Klassenlehrkräften!!

 

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Auszug Rundverfügung 5-2020

Corona (COVID-19)

Notbetreuung an Schulen

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit fachaufsichtlicherWeisung vom 13.03.2020 hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Gesundheitsämter angewiesen, den Unterricht in allen Schulen in Niedersachsen (d. h. alle allgemein bildenden und berufsbildenden öffentlichen Schulen und allen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft einschließlich der Internate sowie Schulen für andere als ärztliche Heilberufe und ähnliche Berufsausbildungsstätten) mit Wirkung vom 16.3.2020bis einschließlich 18.04.2020 zu untersagen. Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass die überbetrieblichen Bildungsstätten der Kammern von der Untersagung mit umfasst sind. Ausschließlich für Schülerinnen und Schüler des bevorstehenden Abiturjahrgangs wird der Unterricht bereits wieder am 15.04.2020 in der Schule angeboten. Ausgenommen von dieser fachlichen Weisung ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr. Über diesen zeitlichen Rahmen hinaus kann eine Notbetreuung in Ganztagsschulen stattfinden. Ziel der Untersagung des Betriebs der Gemeinschaftseinrichtungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Niedersachsen. Dazu sollen Infektionsketten unterbrochen werden.

 

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturentätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,

• Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats-und Regierungsfunktionen,

• Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,

• Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Die vorgenannten Berufsgruppen zählen in der aktuellen Situation zu den gesamtgesellschaftlich zwingend aufrechtzuerhaltenden Bereichen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach einer ersten Auswertung lässt sich festhalten, dass sich die Notbetreuung insgesamt über das Land betrachtet bewährt hat: Die Notbetreuungen stehen in notwendigem Maße bereit und werden in 1-2-Kleinstgruppen umgesetzt. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz. Über diesen Sachstand hinaus hat sich gezeigt, dass Personen insbesondere aus dem Gesundheitsbereich instärkerem Maß in ihren beruflichen Tätigkeitsbereichen benötigt werden.

Aus diesem Grund hat nunmehr das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit fachaufsichtlicher Weisung vom 19.03.2020 klargestellt, dass Kinder ab sofort in die Notbetreuung auch dann aufgenommen werden, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der o.a. Berufsgruppenzu rechnen ist.

 

Sicherstellung einer Notbetreuung während der Zeit der Osterferien

Zur Sicherstellung der Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 in den Osterferien an öffentlichen Schulen sind Lehrkräfte und gegebenenfalls Pädago-

gische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen.